Wartung spart Kosten und verlängert die Lebensdauer Ihrer Heizung
Regelmäßige Pflege ist entscheidend, damit Ihre Remeha-Heizung zuverlässig, sicher und effizient arbeitet. Dazu gehören gründliche Reinigung, die Kontrolle aller wichtigen Bauteile und der rechtzeitige Austausch von Verschleißteilen.
Untersuchungen zeigen: Wer seine Heizung regelmäßig warten lässt, kann den Energieverbrauch um bis zu 20 % senken. Außerdem sinkt das Risiko ungeplanter Ausfälle um bis zu 75 % (Quelle: Science Direct).
Damit Sie dauerhaft von diesen Vorteilen profitieren, empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrags mit Remeha. Unsere Servicepakete stellen sicher, dass Ihre Gas-Brennwertheizung oder Wärmepumpe optimal eingestellt ist – individuell auf Ihre Anlage und Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Unsere Leistungen im Wartungsvertrag
• Jährliche Inspektion & Reinigung
• Sicherheits-Check aller relevanten Komponenten
• Funktionsprüfung des gesamten Systems
• Abgasmessung bei Bedarf
• Detaillierte Dokumentation
Häufig gestellte Fragen rund um die Heizungswartung
In welchem Abstand wird die Wartung durchgeführt?
Im Rahmen eines Wartungsvertrags für Ihre Remeha‑Heizung erfolgt die Wartung in der Regel einmal pro Jahr. Um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten, sollte der Zeitraum zwischen zwei Wartungsterminen maximal 15 Monate betragen.
Muss ich mich zur Terminvereinbarung melden?
Nein, unsere Disponenten melden sich rechtzeitig zur Terminvereinbarung bei Ihnen.
Wie weit im Voraus erfahre ich meinen Wartungstermin?
Den Wartungstermin stimmen wir in der Regel zwei bis drei Wochen vorher mit Ihnen ab.
Mit welchen Kosten ist bei der Wartung zu rechnen?
Die Kosten für den Wartungsvertrag sind abhängig vom Wartungsumfang des betreffenden Gerätes. Kleinere Anlagen kosten zum Beispiel jährlich zwischen 285 € und 350 €. Hinzu kommen eventuell noch die Kosten für das eingesetzte Wartungs- und Verbrauchsmaterial.
Wann muss ich die Wartungspauschale bezahlen?
Die Wartungspauschale deckt die jährliche Vergütung, die Arbeitsleistung im Rahmen der Wartung und die Bereitstellung des Entstördienstes sowie die Kosten der An- und Abreise für die Wartung ab. Die Vergütung ist aufgrund der ständigen Bereitstellung des Entstördienstes vorab zu Beginn eines Vertragsjahres zu zahlen.
Wann findet die Wartung statt?
Der Wartungstermin wird zwischen dem Vertragspartner und der BDR Thermea Service GmbH abgestimmt und liegt möglichst außerhalb der Heizperiode (April bis September). Unsere Disponenten melden sich demnach ungefähr zur gleichen Zeit rechtzeitig zur Terminvereinbarung.





