Fördermittel im Überblick

Mann sitzt vor einer Wand mit Sonne im Gesicht

Neustart der BEG-Förderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Einzelmaßnahmen (BEG EM) einschließlich der Förderung für Heizungsanlagen wird mit angepassten Förderbedingungen fortgeführt. Förderanträge können seit dem 21. Juli 2026 wieder eingereicht werden.

In moderne Heiztechnik investieren

Wer seine Heizungsanlage zukunftssicher aufstellen möchte, findet aktuell weiterhin verschiedene Fördermöglichkeiten für den Umstieg auf moderne Heiztechnik. Die Bundesregierung unterstützt den Einsatz von Heizsystemen, die erneuerbare Energien nutzen oder einbinden, mit Förderprogrammen im Rahmen der BEG. Je nach Maßnahme und persönlicher Ausgangssituation können Zuschüsse von bis zu 80 % der förderfähigen Investitionskosten erreichbar sein. Darüber hinaus kann eine Modernisierung, abhängig vom Gebäude, der Anlagenauslegung und dem Nutzungsverhalten, zu einem effizienteren Betrieb der Heizungsanlage beitragen.

 

Von fossil zu hybrid

Seit 2023 werden Heizungsanlagen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, nicht mehr gefördert. Bestehende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterhin genutzt werden, für eine Förderung neuer Heizsysteme stehen jedoch vor allem Lösungen im Fokus, die erneuerbare Energien integrieren. Hybridheizungen können unter bestimmten Voraussetzungen sowohl als Einzelmaßnahme als auch im Rahmen einer energetischen Sanierung gefördert werden. Auch für Neubauprojekte stehen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten über Programme der KfW zur Verfügung.

Heute modernisieren, langfristig profitieren

Wertsteigerung

    Eine moderne Heizungsanlage trägt zum langfristigen Werterhalt der Immobilie bei.

Geringere Kosten

    Eine Modernisierung trägt zu einem effizienteren Anlagenbetrieb bei und kann dadurch Potenzial zur Reduzierung von Energie- und Wartungskosten bieten.

Energieeffizienz

    Ein geringerer Energieverbrauch trägt dazu bei, den Einsatz von Ressourcen für die Wärmeversorgung zu reduzieren.

BEG-Förderung

Wer einen Heizungstausch plant, sollte alle förderfähigen Kosten im Blick behalten. Nicht nur die Anschaffungskosten des neuen Wärmeerzeugers, sondern auch Aufwendungen für Installation, Inbetriebnahme sowie erforderliche Umfeldmaßnahmen, sind förderfähig.

 

Zuschussförderung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden verschiedene Förderprogramme gebündelt und neu strukturiert. Ein wichtiger Bestandteil ist die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Heizungsmodernisierung (BEG EM). Je nach Maßnahme können Zuschüsse sowie ergänzende, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus stehen für Sanierungen zum Effizienzhaus und für bestimmte Neubauvorhaben weitere Förderkredite zur Verfügung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der zuständigen Förderstellen.

 

 

BEG Fördermöglichkeiten auf einen Blick

  • Investitionszuschuss zur Heizungsmodernisierung
  • KfW-Ergänzungskredit zur Heizungsmodernisierung (nur in Verbindung mit den Zuschuss)
  • KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss zur Effizienzhaussanierung
  • KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau“
  • KfW-Kredit Wohneigentum für Familien

Infos zur Förderung im Neubau

 

Energieeffiziente Neubauten können nicht nur dazu beitragen, den zukünftigen Energiebedarf eines Gebäudes zu reduzieren, sondern erfüllen häufig auch die Voraussetzungen für verschiedene Förderprogramme. Wer bereits in der Planungsphase auf die geforderten Effizienzstandards achtet, kann passende Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten nutzen.

 

Seit dem 1. März 2023 bietet die KfW im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ zinsvergünstigte Kredite für förderfähige Neubauvorhaben an. Die Förderung erfolgt über vergünstigte Kreditkonditionen; ein zusätzlicher Tilgungszuschuss ist in diesem Programm derzeit nicht vorgesehen.

Luftaufnahme Mehrfamilienhaus WGEMS an der Rheiner Str. 166 in Emsdetten

Je nach Antragsteller und Gebäude kommen folgende Programme infrage:

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)

 

Gefördert werden unter anderem der Neubau und der Ersterwerb von Gebäuden, die die Anforderungen des Effizienzhaus-40-Standards erfüllen. Je nach Programm können zinsgünstige Förderkredite für förderfähige Kosten genutzt werden. Für Gebäude, die zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen, können erhöhte Finanzierungsbeträge möglich sein. Darüber hinaus stehen für selbst genutzte Wohnimmobilien weitere KfW-Förderprogramme zur Verfügung, beispielsweise das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder das Programm „Wohneigentum für Familien“ (300). Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der KfW.

Voraussetzung für „Klimafreundliches Wohngebäude“

 

  • Erreichen der geforderten Effizienzhaus-Stufe 40
  • Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien gemäß den Vorgaben des Förderprogramms
  • Einhaltung der Anforderungen an Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes
  • Gegebenenfalls Nachweis eines Nachhaltigkeitszertifikats gemäß den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Modernisierung als Einzelmaßnahme  

Übersicht zur Heizungsförderung bis 2030

BEG-Förderung für Heizungstechnik: Förderfähige Projekte und Kosten

Der Austausch einer bestehenden fossilen Heizungsanlage gegen ein Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energien kann als Einzelmaßnahme gefördert werden. Je nach Maßnahme und individueller Förderberechtigung sind Zuschüsse von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen.

 

 

Förderfähig sind Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige in der Regel mindestens fünf Jahre zurückliegt.


In Wohngebäuden:
1. Wohneinheit: bis zu 28.000 € förderfähige Kosten
2. bis 6. Wohneinheit: bis zu 15.000 € je zusätzlicher Wohneinheit
7. bis 16. Wohneinheit: bis zu 8.000 € je zusätzlicher Wohneinheit
In Nichtwohngebäuden:
Die förderfähigen Kosten werden entsprechend der Nettogrundfläche des Gebäudes berücksichtigt.
Bis 150 m²: bis zu 28.000 €
151 bis 400 m²: zusätzlich bis zu 197 € je m²
401 bis 1.000 m²: zusätzlich bis zu 118 € je m²
Ab 1.001 m²: zusätzlich bis zu 79 € je m²

 

Klimageschwindigkeits-Bonus und einkommensabhängiger Bonus

Für förderfähige Einzelmaßnahmen im Rahmen einer Heizungssanierung beträgt die Grundförderung derzeit 30 %. Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Bonusförderungen gewährt werden. Ob und in welcher Höhe Boni möglich sind, hängt unter anderem von der bestehenden und der neu installierten Heizungsanlage, der Gebäudenutzung sowie der Antragstellergruppe ab.

 

Für selbst genutzte Wohngebäude und Eigentumswohnungen kann der Klimageschwindigkeits-Bonus die Grundförderung um 16 % erhöhen. Voraussetzung ist der Austausch bestimmter funktionstüchtiger Heizungsanlagen, darunter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen sowie Gas- und Biomassezentralheizungen, die seit mindestens 20 Jahren betrieben werden. Der Bonus reduziert sich gemäß den geltenden Förderbestimmungen alle sechs Monate um 4%.

 

Zusätzlich kann für selbst genutzte Gebäude ein einkommensabhängiger Bonus von 10 % bis 40 % gewährt werden. Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Liegt das durchschnittliche Haushaltseinkommen der vergangenen zwei Jahre unter 30.000 €, kann die Gesamtförderung für den Heizungstausch auf bis zu 80 % der förderfähigen Kosten steigen.

 

Prüfen Sie darüber hinaus auch regionale Förderprogramme, da Bundesländer, Kommunen oder Energieversorger zusätzliche Fördermöglichkeiten anbieten können.

Wärmepumpen-Förderung

Wärmepumpen können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden, wenn die technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllt werden. Zu den maßgeblichen Kriterien gehören unter anderem die Jahresarbeitszahl (JAZ) sowie die Anforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ηs bzw. ETAs). Für eine Förderung muss die Wärmepumpe eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen.

 

Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten zusätzlich Anforderungen an die Geräuschemissionen des Außengeräts. Diese müssen  zumindest 5 dB niedriger liegen, als es die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen nach der Ökodesign-Verordnung vorschreiben.

 

Zu den förderfähigen Kosten gehören neben der Wärmepumpe selbst auch bestimmte Nebenkosten und "Umfeldmaßnahmen". Hierzu zählen beispielsweise Kalkschutz und Wasserenthärtungsanlagen oder Arbeiten und Investitionen, die die Energieeffizienz der geförderten Maßnahme erhöhen bzw. absichern. Damit sind auch Wasseraufbereitungskonzepte grundsätzlich förderfähig.

Montage Außeneinheit Confida MB 400 und Inneneinheit Confida

Fördervoraussetzungen

  • Die eingesetzte Wärmepumpe muss die geltenden Effizienzanforderungen erfüllen und eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen.
  • Bei Luft-Wärmepumpen müssen die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 5 dB unter den Grenzwerten liegen, die die Ökodesign-Verordnung für Wärmepumpen vorgibt. Befindet sich das gewählte Gerät auf der Liste der förderfähigen Wärmepumpen, sind diese Anforderungen bereits nachgewiesen.
  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers.
  • Installation eines Stromzählers bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen.
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage nach Verfahren B.
  • Anpassung der Heizkurve an die Anforderungen des jeweiligen Gebäudes.
  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung ist vor Antragstellung eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abzuschließen. Zudem muss das ausführende Bohrunternehmen nach DVGW zertifiziert sein.
  • Die Heizungsmodernisierung erfolgt in einem Bestandsgebäude, dessen Bauantrag/Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Einzuhaltende Mindestwerte der jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz ηs (= ETAs) gemäß Ökodesign-Richtlinie bei durchschnittlichen Klimabedingungen sowie bei Vorlauftemperaturen von 35 °C und 55 °C:

 

Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen
ηs bei 35 °C: mindestens 180 %
ηs bei 55 °C: mindestens 140 %


Luft-/Wasser-Wärmepumpen
ηs bei 35 °C: mindestens 145 %
ηs bei 55 °C: mindestens 125 %

Technologie Hybridsysteme

Hybridheizungen

Für bestehende Heizungsanlagen besteht derzeit keine unmittelbare Austauschpflicht. Im Falle eines irreparablen Ausfalls gelten je nach Situation gesetzliche Übergangsregelungen. Nach aktuellem Rechtsstand dürfen ab 2045 keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Bei der Umrüstung auf eine Hybridheizung werden die Komponenten zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert, rein fossile Komponenten nicht.

 

Förderung im Überblick

  • Förderfähig sind Heizungsmodernisierungen als Einzelmaßnahme, im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung sowie bei Neubauvorhaben nach Effizienzhaus-40-NH-Standard
  • Hybrid- und andere kombinierte Heizsysteme müssen die jeweils geltenden technischen Anforderungen der Förderprogramme erfüllen
Gebäude- bzw. EffizienzstandardWohngebäudeNichtwohngebäude
Denkmal5 %5 %
Effizienzhaus/-gebäude 85Tilgungszuschuss entfällt, Förderkredit weiterhin verfügbarTilgungszuschuss entfällt, Förderkredit weiterhin verfügbar
Effizienzhaus/-gebäude 70Tilgungszuschuss entfällt, Förderkredit weiterhin verfügbarTilgungszuschuss entfällt, Förderkredit weiterhin verfügbar
Effizienzhaus/-gebäude 555 %5 %
Effizienzhaus/-gebäude 4010 %10 %

* Bei Erreichen einer Effizienzhaus-/-gebäude- 40 NH-Klasse kann ein KfW-Kredit von max. 120.000 € je Wohneinheit mit 5 % Tilgungszuschuss beantragt werden.

Solarkollektor RemaSol D 230 SLIM

Energie der Sonne nutzen

Solarkollektoren

Wer seine Heizungsanlage im Bestand modernisieren und erneuerbare Energien in die Wärmeversorgung integrieren möchte, kann mit Solarkollektoren und einem Pufferspeicher die Trinkwassererwärmung unterstützen. Voraussetzung ist, dass die eingesetzten Komponenten die geltenden Anforderungen für eine Förderung erfüllen.

 

Fördervoraussetzungen

  • Förderfähig sind gelistete Solarkollektoren mit gültigem Solar-Keymark-Zertifikat.
  • Gemäß Solar-Keymark ist ein jährlicher Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m² nachzuweisen.
  • Die Heizungsmodernisierung erfolgt in einem Bestandsgebäude, dessen Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Remeha Kollege vor einem Laptop

Remeha Förderservice

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