Erklärung für unsere Kunden

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Wir bei Remeha legen großen Wert darauf, dass unsere Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von technischen oder physischen Beeinträchtigungen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) begrüßen wir daher ausdrücklich als einen wichtigen Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte des BFSG und erläutern, wie wir die Anforderungen konkret auf unserer Website umsetzen.


•    Die Erklärung gilt für die Website https://www.remeha.de/.
•    Die Erklärung wurde zuletzt am 20. August 2025 aktualisiert.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen – insbesondere im digitalen Bereich – barrierefrei zugänglich zu machen. Davon profitieren vor allem Menschen mit Einschränkungen, ältere Personen und Menschen mit geringer digitaler Erfahrung.

Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer Website

Die Anforderungen an Barrierefreiheit orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf dem Level AA. Diese Normen legen fest, dass Websites bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um für alle Nutzer zugänglich zu sein. Dazu gehört unter anderem, dass Websites folgende Anforderungen erfüllen müssen:

Wahrnehmbar

Informationen auf der Website sollten zugänglich sein, mit Textalternativen für visuelle Inhalte und klarer Formatierung zur Verbesserung der Lesbarkeit.

Bedienbar

Die Website sollte für alle Nutzenden einfach und intuitiv bedienbar sein, einschließlich der Tastaturbedienung und der Kompatibilität mit Bildschirmleseprogrammen.

Verständlich

Die Inhalte der Website sollten klar und verständlich formuliert sein, wobei Fachbegriffe vermieden oder erklärt werden, um die Verständlichkeit für alle Nutzenden zu gewährleisten.

Robust

Die Website sollte technisch robust sein und Inhalte bieten, die von verschiedenen Browsern und Hilfstechnologien wie Screen-Readern problemlos gelesen werden können.

Technische Spezifikationen

Unserer Website nutzt folgende Technologien, die mit verschiedenen Webbrowsern und Assistenzsystemen oder Plugins funktionieren: 


•    HTML (Hyper Text Markup Language)
•    WAI-ARIA (Web Accessibility Initiative – Accessible Rich Internet Applications)
•    CSS (Cascading Style Sheets)
•    JavaScript
 

Diese Technologien werden zur Einhaltung der verwendeten Barrierefreiheitsstandards eingesetzt.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen unserer Website

Unsere Website ist weitgehend mit den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Level AA vereinbar. Wir führen regelmäßige Überprüfungen durch und optimieren fortlaufend Inhalte, Formulare und Navigation. Auch unsere Mitarbeiter werden entsprechend geschult.

  • Einhaltung der W3C-Richtlinien

    Der Code dieser Website wurde gemäß den Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) für XHTML und CSS entwickelt, um eine konsistente Darstellung und Funktionalität in verschiedenen Webbrowsern zu gewährleisten.

  • Benutzerfreundliche Navigation

    Um die Navigation auf der Website zu erleichtern, haben wir beschreibende Wegweiser und ein Mega-Menü integriert, das das Auffinden von Informationen vereinfacht.

  • Regelmäßige Überprüfungen

    Unsere Website wird regelmäßig überprüft, sowohl durch automatisierte Tools als auch durch manuelle Tests, um die Barrierefreiheit sicherzustellen.

  • Schulung der Mitarbeiter

    Unsere Mitarbeiter werden kontinuierlich in Bezug auf Barrierefreiheit geschult, um ein Bewusstsein für die Bedürfnisse aller Nutzenden zu schaffen.

  • Inhaltsoptimierung

    Wir arbeiten ständig daran, unsere Inhalte besser wahrnehmbar, bedienbar und verständlich zu gestalten. Dies umfasst die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, die Verbesserung des Farbkontrasts und die Sicherstellung der Tastaturbedienung.

  • Zugängliche Formulare

    Unsere Online-Formulare werden kontinuierlich verbessert, um sicherzustellen, dass sie für alle Nutzenden leicht zugänglich und bedienbar sind.

 

Noch nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte auf unserer Website sind nicht vollständig barrierefrei. Dazu zählen:

 

•    Leere Schaltflächen: Einige Schaltflächen sind nicht eindeutig beschriftet, was die Nutzung von Screenreadern erschwert.
•    Leere Links: Einzelne Links enthalten keine aussagekräftigen Texte.
•    Unzureichende Farbkontraste: Manche Texte heben sich nicht deutlich genug vom Hintergrund ab, was die Lesbarkeit beeinträchtigt.

•    PDF-Dokumente: Derzeit nicht barrierefrei gestaltet.
•    Inhalte von Drittanbietern: Möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
•    Fehlende Gebärdensprache: Keine Inhalte in Gebärdensprache verfügbar.
•    Eingeschränkte Tastaturnavigation: In bestimmten Bereichen noch nicht optimal.


Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren abzubauen und freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit.
 

Bewertung der Barrierefreiheit

Wir haben die Barrierefreiheit unserer Website im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft. Ein aktueller Bewertungsbericht ist hier verfügbar: https://wave.webaim.org/report#/www.remeha.de/


Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2025 erstellt und zuletzt am 20. August 2025 aktualisiert.

Kontaktmöglichkeit 

Haben Sie Probleme beim Zugriff auf Inhalte oder Funktionen unserer Website? Dann kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an marketing@remeha.de
Wir freuen uns über Ihr Feedback!