Der Nachweis erfolgt entweder über einen Foto-Upload oder über die Eingabe des mit der Leistung erhaltenen Codes im Partnerprogramm. Die Punkte der Treueaktionen werden als Statuspunkte gutgeschrieben.
3.3 Registrierungen der erworbenen Produkte
Um Prämienpunkte auf seinem Prämienpunktekonto gutschreiben zu lassen, muss der Fachhandwerker sich auf der RWP-Website einloggen und dort die Herstellnummer sowie die PIN je Gebinde/Karton des von ihm erworbenen Remeha Produkts eingeben. Diese Angaben finden sich auf dem Typenschild oder einer auf der Verpackung angebrachten Karte jedes Remeha Produkts, für das Prämienpunkte vergeben werden (vgl. nächster Absatz). Sollte ein Remeha Wärmeerzeuger keinen PIN besitzen, so ist die Eingabe eines PIN auch nicht erforderlich. Im Zweifelsfall oder bei Störungen ist Remeha zu kontaktieren (rwp@remeha.de). Nach Eingabe der Herstellnummer sowie des PINs werden dem Prämienpunktekonto Prämienpunkte entsprechend der jeweils gültigen Preisliste und dem o. g. Umrechnungsfaktor und Prozentsatz gutgeschrieben.
Für das RWP relevante Produkte sind alle Wärmeerzeuger für Öl und Gas sowie Wärmepumpen, BHKWs und Speicher. Zubehöre, Ersatzteile, Abgassysteme und Solaranlagen sind nicht Bestandteil des RWP und führen nicht zu einer Punktegutschrift. Wärmeerzeuger aus dem Warmschulungs- oder Ausstellungräumen des Großhändlers führen ebenso nicht zu einer Punktegutschrift und können nicht im RWP registriert werden.
Die Registrierung der Wärmeerzeuger muss innerhalb von 90 Tagen nach Installationsdatum erfolgen. Für spätere Registrierungen werden dem Konto des Fachhandwerkers keine Prämienpunkte mehr gutgeschrieben.
Der Fachhandwerker kann die von ihm registrierten Wärmeerzeuger und die damit erworbenen Prämienpunkte mit seinen Login-Daten in seinem Account jederzeit in Form einer Kontoübersicht einsehen.
Zur Vermeidung von Missbrauch werden bei Registrierung von mehr als 5 Wärmeerzeugern pro Woche die zusätzlichen Prämienpunkte nicht automatisch dem Punktekonto zugerechnet. Diese werden zunächst als „Schwebende Prämienpunkte“ angezeigt und müssen von Remeha freigegeben werden.
3.4 Es ist nicht gestattet, Herstellnummern und PINs zur Gutschrift von Prämienpunkten einzugeben, die nicht von einem von dem Fachhandwerker selbst erworbenen und für seinen Verbrauch bestimmten Listenprodukt stammen (z.B. Herstellnummern und PINs wurde von einem nicht vom Fachhandwerker erworbenen Produkt von der Verpackung abgelöst oder abgeschriebene, abgefallene Herstellnummern und PINs). Ein Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt Remeha zum Ausschluss des betreffenden Fachhandwerkers gemäß § 6 und/oder zur Stornierung etwa bereits gutgeschriebener Prämienpunkte.
3.5 Die Herstellnummer und PIN jedes Artikels darf nur gemäß der Anzahl der gelieferten Stückzahlen der Gebinde/Kartons zum Zwecke der Erlangung von Prämienpunkten eingegeben werden. Remeha behält sich das Recht vor, bei Herstellnummern und PINs vom Fachhandwerker die Vorlage eines Kaufbelegs (Rechnungsnachweis) für das betreffende Produkt zu verlangen.
3.6 Das Guthaben an Prämienpunkten und alle sonstigen Ansprüche des Fachhandwerkers im Rahmen des RWP sind nicht auf Dritte übertragbar.
4. Einlösung und Verfall gesammelter Prämienpunkte
4.1 Gesammelte Prämienpunkte können im Internet-Prämienshop des RWP eingelöst werden, der über {www.rwp.remeha.de} erreichbar ist.
4.2 Zu jeder im Prämienshop angebotenen Prämie wird die Anzahl der dafür benötigten Prämienpunkte angegeben. Nach Anforderung der Prämie zieht Remeha die entsprechende Menge Prämienpunkte automatisch von dem Prämienpunktekonto des Fachhandwerkers ab. Eine Prämie kann von einem Fachhandwerker ab Status Remeha Wärmemacher auch dann angefordert werden, wenn noch nicht die erforderlichen Prämienpunkte gesammelt wurden. In diesem Falle ist eine Zuzahlung erforderlich. Die Bezahlung hat als Vorkasse per Überweisung, PayPal oder Kreditkarte (MasterCard und VISA) zu erfolgen.
4.3 Die Bestellung der Prämie durch den Fachhandwerker stellt nur ein Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages an Remeha oder einen durch Remeha beauftragten externen Dienstleister dar. Remeha wird dem Fachhandwerker den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich nach Eingang auf elektronischem Weg bestätigen. In dieser Bestätigung liegt nicht die Annahme des Angebots des Fachhandwerkers zum Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrags. Der jeweilige Vertrag kommt erst mit der Versendung der bestellten Prämie an den Fachhandwerker, über die der Fachhandwerker benachrichtigt wird, bzw. der Bestätigung über die vereinbarte Erbringung von Dienstleistungen, zustande. Kann eine angeforderte Prämie ausnahmsweise nicht mehr geliefert werden, werden die darauf entfallenden Prämienpunkte nicht vom Prämienpunktekonto des Fachhandwerkers abgebucht oder, sofern dies bereits geschehen sein sollte, dem Prämienpunktekonto wieder gutgeschrieben. Der Fachhandwerker wird über die Nichtverfügbarkeit der angeforderten Prämie benachrichtigt.
4.5 Eine direkte Barauszahlung der Prämienpunkte ist nicht möglich.
4.6 Eine Auslieferung von Prämien ist nur an Lieferadressen in Deutschland (ohne Helgoland) möglich.
4.7 Die Einlösung der Punkte in Prämien führt beim Fachhandwerker nicht zu einer Korrektur der Vorsteuer aus den Rechnungen der bezogenen Produkte. Diese wurde bereits durch Remeha entrichtet. Sofern die Prämien aber privat verwendet werden, müssen sie ertragsteuerlich als Entnahme gebucht werden, die den Gewinn des Fachhandwerkers erhöht. Der Fachhandwerker hat ggf. Einzelheiten mit seinem steuerlichen Berater zu klären.
4.8 Die Prämienpunkte verfallen zum 31. Dezember, 23:59 Uhr, sofern sie bis dahin nicht eingelöst wurden. Dies bedeutet, dass Prämienpunkte, die durch Registrierung von Wärmeerzeugern im Jahr x vom 01.10. bis zum 30.09. des Jahres x+1 gesammelt wurden, in demselben Jahr (x+1) zum 31. Dezember entfallen. 1 Monat vor dem Prämienpunkteverfall erhalten die Fachhandwerker eine Erinnerungsinformation per E-Mail an die im Profil angegebene E-Mail-Adresse.
4.9 Eine einmal eingelöste Prämie kann nicht in Prämienpunkte zurück - oder in eine andere Prämie umgetauscht werden. Remeha verschickt keine Prämien zur Ansicht; ein Widerrufsrecht steht teilnehmenden Fachhandwerkern nicht zu. Der Fachhandwerker hat die empfangenen Waren unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Rügen innerhalb einer Woche dem Versender (Remeha Prämienshop Betreiber) schriftlich mitzuteilen. Eine Barauszahlung von Prämien ist auch im Rahmen einer Reklamation ausgeschlossen.
5. Aktualisierung von Daten des Fachhandwerkers
Teilnehmende Fachhandwerker sind verpflichtet, ihre beim RWP im Rahmen der Anmeldung
hinterlegten Daten jederzeit aktuell zu halten, indem sie Remeha über mögliche Änderungen per E-Mail
informieren. Kommt der Fachhandwerker dieser Verpflichtung nicht nach, kann Remeha ihm den Zugriff
auf seinen Zugang und damit auch die Möglichkeit der Einlösung von Punkten so lange verweigern bis
die Aktualisierung durchgeführt wurde.
6. Kündigung des Remeha Wärmepartner Programms
6.1 Remeha und der Fachhandwerker können die Teilnahme des Fachhandwerkers am RWP jederzeit, Remeha jedoch nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen, durch eingeschriebenen Brief ordentlich kündigen. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
6.2 Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Fachhandwerker oder durch Remeha kann der Fachhandwerker die auf seinem Prämienpunktekonto gesammelten Prämienpunkte noch bis zu drei Monate nach Zugang der Kündigung einlösen. Danach verfallen die noch auf dem Prämienpunktekonto vorhandenen Punkte ersatzlos. Ein etwaiger früherer Verfall von Punkten, insbesondere gemäß § 4 Abs. 8, bleibt hiervon unberührt. Weitere Ansprüche des Fachhandwerkers bestehen nicht.
6.3 Remeha behält sich vor, Fachhandwerkern bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen durch eingeschriebenen Brief fristlos von der Teilnahme am RWP zu kündigen. Ein gravierender Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen ist insbesondere z. B. dann gegeben, wenn der Fachhandwerker sich zum RWP anmeldet, obwohl er nicht teilnahmeberechtigt ist (Pkt. 1 Abs. 3), bei der Anmeldung zum RWP oder bei der Aktualisierung seiner Daten falsche Angaben macht (Pkt. 1 Abs. 4, Pkt. 3, Pkt. 5).
Erfolgt eine fristlose Kündigung vom RWP verfallen die auf dem Prämienpunktekonto des Fachhandwerkers gesammelten Prämienpunkte sofort mit Zugang des eingeschriebenen Briefes. Ein Ersatzanspruch des Fachhandwerkers besteht nicht.
6.4 Wurde einem Fachhandwerker die Teilnahme am RWP fristlos gekündigt, gilt er im Falle einer erneuten Anmeldung zum RWP als nicht teilnahmeberechtigt.
6.5 Etwaige sonstige Ansprüche von Remeha gegen den Fachhandwerker wegen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.
7. Vorläufige Sperrung eines Accounts
Besteht Anlass zu dem Verdacht, dass der Account des Fachhandwerkers zu Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder zu Straftaten verwendet wird, behält Remeha sich vor, den Zugang zum betreffenden Account bis zur Aufklärung des Sachverhalts vorübergehend zu sperren. Während der Sperrfrist des Accounts kann der Fachhandwerker nicht auf seinen Account zugreifen, insbesondere kann er keine Prämienpunkte sammeln oder einlösen. Der Fachhandwerker wird über die Sperrung informiert.
8. Einstellung, Änderung des Remeha Wärmepartner Programms
8.1 Remeha behält sich vor, das RWP jederzeit insgesamt oder teilweise einzustellen oder unter Einhaltung einer angemessenen Frist und Wahrung der Belange des Fachhandwerkers zu ändern oder zu ergänzen.
8.2 Die Einstellung wird mindestens drei Monate zuvor auf der RWP-Website bekannt gegeben und die Fachhandwerker werden außerdem benachrichtigt.
8.3 Nach Beendigung des RWP können keine Eingaben mehr getätigt und keine Prämienpunkte mehr gutgeschrieben werden. Bereits gesammelte Prämienpunkte müssen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Einstellung des RWP eingelöst werden, anderenfalls verfallen sie ersatzlos.
8.4 Sollte die Durchführung des in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Remeha RWP-Programms oder von Teilen davon sich als unzulässig erweisen, kann Remeha das Remeha RWP-Programm sofort ohne Vorankündigung insgesamt oder hinsichtlich des betreffenden Teils einstellen. Dem Fachhandwerker stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen Remeha wegen der Einstellung des RWP oder eines Teils desselben zu.
9. Haftungsausschlüsse und -begrenzungen
Die Haftung von Remeha im Rahmen ihres RWP für ein etwaiges Verschulden ihrer Organe, Angestellten, und Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für:
· Fälle grober Fahrlässigkeit, Vorsatz und im Falle des Vorliegens einer Garantie;
· die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
· die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fachhandwerker regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Remeha allerdings der Höhe nach beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden;
· die Haftung von Remeha nach dem Produkthaftungsgesetz.
Sollten Status- oder Prämienpunkte fälschlicherweise / nicht berechtigt gebucht worden sein, so behält sich die Remeha GmbH vor, diese Punktebuchung wieder zu korrigieren. Falls in der Zwischenzeit eine Prämie ausgewählt wurde, kann die Remeha GmbH auf die Rückgabe der zugesendeten Prämien bestehen. Sollte die Rücksendung der erhaltenen Prämie nicht möglich sein, so werden die Status- und Prämienpunkte trotzdem korrigiert, dies kann zu einer negativen Darstellung des Punktestandes führen.
10. Gewährleistung
Im Falle von Sachmängeln an den Prämien gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Diese Teilnahmebedingungen sind von teilnehmenden Fachhandwerkern vor erstmaliger Anmeldung sowie danach jederzeit über die RWP-Website abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Remeha behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen vorzunehmen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Fachhandwerker nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe in Textform gegenüber Remeha widerspricht oder nach Ablauf der Frist den Account zur Erlangung von Prämienpunkten weiter nutzt. Auf diese Folge wird bei der Bekanntgabe hingewiesen. Widerspricht ein Fachhandwerker einer Änderung oder Ergänzung, so kann seine Teilnahme gemäß Ziffer 6.1 durch ordentliche Kündigung beendet werden.
11.2 Für den Abschluss von Verträgen gemäß Ziffer 4 dieser Teilnahmebedingungen steht dem Fachhandwerker ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
11.3 Von einem Fachhandwerker im Prämienshop abgeschlossene Verträge können nach Anmeldung mit den persönlichen Anmeldedaten für mindestens fünf Jahre ab Abschluss des Vertrags über die RWP-Website abgerufen und eingesehen werden.
11.4 Das durch diese Teilnahmebedingungen geregelte Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.5 Gerichtsstand ist Steinfurt, Deutschland für alle etwaigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem RWP.
Stand 01.02.2025