Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen

Aktuelle Infos 2023

Kleine Pflanze zwischen Euro-Münzen, Remeha Förderservice

Förderungen

Bereits seit Anfang 2020 gelten im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung attraktive gesetzliche Regelungen zur Förderung im Bereich Heizung. Bislang standen diese auf drei Säulen: die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen, Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit Januar 2021 gibt es das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die vormaligen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt – wurden mit der BEG in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt. Die BEG besteht aus drei Programmen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Programmen werden Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) sowie die Vollsanierung und der Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEW NWG) gefördert.

Aktuelle Regelungen BEG-EM ab Januar 2023

Zum 01.01.2023 ist die BEG Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG-EM) novelliert worden. Das BAFA informiert darüber ausführlich auf seiner Website. Für nähere Infos lesen Sie unter dem folgenden Link weiter:

Zur Website des BAFA

 

Übersicht BEG-Einzelmaßnahmenförderung ab 2023

Einzelmaßnahmen-Zuschuss Zuschuss iSFP-Bonus Heizungstausch-Bonus neu1 Wärmepumpen-Bonus neu2 Max. Fördersatz Fachplanung
Solarkollektoranlagen 25%
10%

35% 50%
Biomasse 10%
 10%
20% 50%
Wärmepumpe 25%
10% 5% 40% 50%
Brennstoffzellenheizung neu3
25%
10%
35% 50%
Innovative Heizungstechnik
25%
10%   35% 50%
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit max.25% Biomasse für Spitzenlast) neu
25%


25% 50%
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit max. 75% Biomasse für Spitzenlast) neu
20%


20% 50%
Wärmenetzanschluss 30%
10%
40% 50%
Gebäudenetzanschluss
25%
10%

35% 50%
Gebäudehülle 15% 5%

20% 50%
Anlagentechnik 15% 5%

20% 50%
Heizungsoptimierung 15% 5%

20% 50%

1 Der Heizungstauschbonus wird gewährt für: Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen, funktionstüchtige Gasheizungen, welche mind. 20 Jahre alt sind. Gasetagenheizungen erhalten den Bonus unabhängig vom Einbaudatum.
Wichtig ist, dass bei Inanspruchnahme des Heizungstausch-Bonus das Gebäude im Anschluss nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt wird.

2 Für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser, oder Wärmepumpen, in denen natürliches Kältemittel eingesetzt wird (R290 Propan, R600a Isobutan, R717 Ammoniak, R718 Wasser, R744 Kohlendioxid).

3 Brennstoffzellenheizungen müssen entweder mit 100 % grünem Wasserstoff oder mit Biomethan betrieben werden. Alternativ kann über die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) eine Steuerermäßigung in Höhe von bis zu 20 % der Investitionskosten genutzt werden.

 

Remeha Förderwegweiser

In unserem übersichtlichen Förderwegweiser zeigen wir Ihnen welche Fördersätze aktuell für unsere Produkte gelten.

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Remeha Förderservice

Unser Förderservice unterstützt Sie bei Ihrem Förderantrag mit unserem speziell entwickelten Förderservice Tool. Unter dem folgenden Link erfahren Sie mehr darüber.