Bereits seit Anfang 2020 gelten im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung attraktive gesetzliche Regelungen zur Förderung im Bereich Heizung. Bislang standen diese auf drei Säulen: die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen, Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Seit Januar 2021 gibt es das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die vormaligen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt – wurden mit der BEG in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt. Die BEG besteht aus drei Programmen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Programmen werden Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) sowie die Vollsanierung und der Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEW NWG) gefördert.
Zum 01.01.2023 ist die BEG Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG-EM) novelliert worden. Das BAFA informiert darüber ausführlich auf seiner Website. Für nähere Infos lesen Sie unter dem folgenden Link weiter:
Einzelmaßnahmen-Zuschuss | Zuschuss | iSFP-Bonus | Heizungstausch-Bonus neu1 | Wärmepumpen-Bonus neu2 | Max. Fördersatz | Fachplanung | |
Solarkollektoranlagen | 25% | 10% |
35% | 50% | |||
Biomasse | 10% | 10% | 20% | 50% |
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Wärmepumpe | 25% | 10% | 5% | 40% | 50% |
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Brennstoffzellenheizung neu3 |
25% | 10% | 35% | 50% |
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Innovative Heizungstechnik |
25% | 10% | 35% | 50% | |||
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit max.25% Biomasse für Spitzenlast) neu |
25% | 25% | 50% |
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Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit max. 75% Biomasse für Spitzenlast) neu |
20% | 20% | 50% | ||||
Wärmenetzanschluss | 30% | 10% | 40% | 50% |
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Gebäudenetzanschluss |
25% | 10% |
35% | 50% |
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Gebäudehülle | 15% | 5% | 20% | 50% |
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Anlagentechnik | 15% | 5% | 20% | 50% |
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Heizungsoptimierung | 15% | 5% | 20% | 50% |
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1 Der Heizungstauschbonus wird gewährt für: Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen, funktionstüchtige Gasheizungen, welche mind. 20 Jahre alt sind. Gasetagenheizungen erhalten den Bonus unabhängig vom Einbaudatum. 2 Für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser, oder Wärmepumpen, in denen natürliches Kältemittel eingesetzt wird (R290 Propan, R600a Isobutan, R717 Ammoniak, R718 Wasser, R744 Kohlendioxid). 3 Brennstoffzellenheizungen müssen entweder mit 100 % grünem Wasserstoff oder mit Biomethan betrieben werden. Alternativ kann über die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) eine Steuerermäßigung in Höhe von bis zu 20 % der Investitionskosten genutzt werden. |
In unserem übersichtlichen Förderwegweiser zeigen wir Ihnen welche Fördersätze aktuell für unsere Produkte gelten.
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