Bereits seit Anfang 2020 gelten im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung attraktive gesetzliche Regelungen zur Förderung im Bereich Heizung. Bislang standen diese auf drei Säulen: die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen, Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Ab dem 01.01.2021 tritt das neue Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt – werden mit der neuen BEG in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt. Die BEG besteht aus drei Programmen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Programmen werden Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) sowie die Vollsanierung und der Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEW NWG) gefördert.
Für nähere Infos lesen Sie unter dem folgenden Link weiter:
Gebäudebestand | |||
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Art der Heizungsanlage | Fördersatz1 | Fördersatz mit Austausch Ölheizung1 | |
Ölbrennwert | - | - | |
Solarthermieanlage2 | 30 % | 30 % | |
Biomasseanlage oder Wärmepumpe | 35 % | 45 % | |
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride)3 | 35 % | 45 % | |
Nachrüstung eines Sekundärbauteils für die Biomassenanlage zu Partikelabschneidung oder Brennwertnutzung | 35 % | ||
Gas-Hybridheizung | mit erneuerbarer Wärmeerzeugung | 30 %5 | 40 %5 |
mit späterer Einbindung der erneuerbaren Wärmerzeugung (Renewable Ready)4 | 20 %6 | ||
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 17.12.2020. Anträge können ausschließlich über das elektronische Antragsformular gestellt werden. Die Antragserstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erlolgen. 1 Die Fördersätze verstehen sich als Förderhöchstgrenze und beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme.2 Da die Solarthermieanlage nie allein die gesamte Heizlast eines Gebäudes tragen kann, wird hier keine Austauschprämie gewährt. 3 Kombination einer Solarthermieanlage-, Biomasse- und/oder Wärmepumpenanlage. 4 Renewable Ready: Installiert wird eine Gasbrennwertheizung mit Speicher und Steuerungs- und Regelungstechnik für die spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers. 5 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inkl. erneuerbarer Wärmeerzeuger. 6 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, ohne den später zu errichtenden erneuerbaren Wärmeerzeuger. |
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