BEG Förderung trotz Haushaltssperre














Kleine Pflanze zwischen Euro-Münzen, Remeha Förderservice

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. November den zweiten Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2021 für nichtig erklärt. Im Ergebnis fehlen damit 60 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfond. Derzeit prüft die Bundesregierung die Auswirkungen des Urteils und das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt.

Von der Sperre betroffen sind u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW).

Gleichzeitig gibt es auch eine für die Heizungsbranche positive Meldung zu diesem Thema zu berichten.

 

BEG Förderanträge von Sperre ausgenommen

Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Für Remeha Partner bedeutet dies, dass weiterhin Wärmepumpen und Hybridsysteme mit Wärmepumpen in 2023 gefördert werden und die dazugehörigen Mittel beim BAFA noch bis zum Jahresende beantragt werden können. Ausführliche Informationen zu den Remeha Lösungen finden Sie in unserem Förderwegweiser.

Download Remeha Förderwegweiser

 

Stand: 28. November 2023