Neue BEG-Fördersätze zum 15.08.2022














Kleine Pflanze zwischen Euro-Münzen, Remeha Förderservice

BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude – Neue Regelungen zum 15.08.2022

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt seit 2021 die Förderlandschaft für die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie für Neubauten. Hier hat es ganz kurzfristig und mit Wirkung zum 15. August 2022 einige wichtige Änderungen gegeben. 

Das aktuelle Förderprogramm finden Sie hier.

Remeha Förderservice

Förderanträge nach den alten Bedingungen sind noch bis zum 14. August 23.59 Uhr möglich. Sofern Sie unseren Förderservice in Anspruch nehmen möchten, müssen Anträge und alle benötigten Unterlagen vollständig bis spätestens 12. August über unser Förderservice-Tool eingereicht werden. (Eine Garantie über Bewilligung und Höhe der Förderung ist ausgeschlossen.)

Zum Förderservice-Tool

Wir versuchen selbstverständlich, Sie in allen Fragen wie gewohnt bestmöglich zu unterstützen. Unser Förderservice steht auch weiterhin zur Verfügung und wird mit den neuen Fördersätzen fortgeführt.