Für viele unserer Heizungsanlagen können Sie die aktuellen BAFA Fördermöglichkeiten nutzen. Förderfähig sind jetzt neu die Gesamtkosten Ihrer Maßnahme einschließlich zum Beispiel Leitungen, Dämmung, Demontage und Entsorgung der Altanlage.
Die Förderung müssen Sie vor Beginn der Maßnahme beantragen. Eine nachträgliche Beantragung oder Erhöhung der Fördersumme ist nicht möglich.
Gebäudebestand | Neubau | ||||
---|---|---|---|---|---|
Art der Heizungsanlage | Fördersatz1 | Fördersatz mit Austausch Ölheizung1 | Fördersatz1 | ||
Ölbrennwert | - | - | - | ||
Solarthermieanlage2 | 30 % | 30 % | 30 % | ||
Biomasseanlage oder Wärmepumpe | |||||
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride)3 | 35 % | 45 % | 35 % | ||
Nachrüstung eines Sekundärbauteils für die Biomassenanlage zu Partikelabschneidung oder Brennwertnutzung4 | 35 % | 35 % | |||
Gas-Hybridheizung | mit erneuerbarer Wärmeerzeugung | 30 %6 | 40 %6 | ||
mit späterer Einbindung der erneuerbaren Wärmerzeugung (Renewable Ready)5 | 20 %7 | ||||
Es gelten die Bestimmun gen der Richtlinien vom 30.12.2019. Anträge können ausschließlich über das elektronische Antragsformular getestet werden. Die Antragserstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erlolgen. Aktuelle Förderrichtlinien der BAFA sind unter BAFA.de zu finden. 1 Die Fördersätze verstehen sich als Förderhöchstgrenze und beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme.2 Da die Solarthermieanlage nie allein die gesamte Heizlast eines Gebäudes tragen kann, wird hier keine Austauschprämie gewährt. 3 Kombination einer Solarthermieanlage-, Biomasse- und/oder Wärmepumpenanlage. 4 Im Neubau als Errichtung einer Biomasseanlage inkl. Sekundärbauteil. 5 Renewable Ready: Installiert wird eine Gasbrennwertheizung mit Speicher und Steuerungs- und Regelungstechnik für die spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers. 6 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inkl. erneuerbarer Wärmeerzeuger. 7 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, ohne den später zu errichtenden erneuerbaren Wärmeerzeuger. |
Im Bereich Solarthermie liegt die Förderung des BAFA bei 30 % der Kosten für Solarprodukte, wenn Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung errichtet oder erweitert werden. Mit unseren Produkten nutzen Sie die Solarthermie zur Warmwasserbereitung im bestehenden Gebäude. Dabei können Sie unsere Solarkollektoren mit Speichern und Gas-Brennwertgeräten wie Calora Tower Gas oder Öl-Brennwertkesseln wie Calora Tower Öl kombinieren.
Sie erhalten 30 % BAFA Förderung für die Solar-Kosten inklusive Speicher. Kosten für den fossilen Wärmeerzeuger können hier nicht geltend gemacht werden.
Solarspeicher Trinkwassererwärmung Nova EP und Nova S
Im Einzelfall ist immer eine Beratung hilfreich. Unseren febis-Förderservice erreichen Sie unter der Telefonnummer 06190 9263-429.
Kombinieren Sie eine Solarthermieanlage mit Biomasse- und/oder Wärmepumpenanlage. Unsere Brauchwasser-Wärmepumpe Azorra können Sie mit zwei Solarkollektoren kombinieren und erhalten 35 % Förderung der Gesamtkosten.
Brauchwasser-Wärmepumpe Azorra
Die Förderdung von Wärmepumpen im Gebäudebestand ist von einigen Faktoren abhängig. So ist ein Wärmemengenzähler sowie ein Strom- bzw. Gaszähler erforderlich. Außerdem ist immer ein hydraulischer Abgleich notwendig und die Anpassung der Heizkurve an das Gebäude. Schließlich ist die Jahresarbeitszahl (JAZ) eine ausschlaggebende Größe.
Im Einzelfall ist immer eine Beratung hilfreich. Unseren febis-Förderservice erreichen Sie unter der Telefonnummer 06190 9263-429.
Damit Gas-Hybridsysteme förderfähig sind, müssen sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung wird auf die Gesamtsumme der Anlagenkosten gewährt. Eine der Voraussetzungen ist eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik. Wichtig ist weiterhin, dass die thermische Leistung der regenerativen Wärmeerzeuger mindestens 25 % der Heizlast des Gebäudes beträgt. Außerdem ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage erforderlich.
Sie können sich Ihr Gas-Hybridsystem als Paket auch aus unseren Einzelprodukten zusammenstellen.
Hier ein mögliches Beispiel: RemaSol Nova Plus ST 625-10 + Calenta Ace + 4 Kollektoren
Auch unsere Großanlagen sind förderfähig. Gas 220 Ace + E-HP + Speicher. Sprechen Sie hier gern unseren Außendienst an.
Im Einzelfall ist immer eine Beratung hilfreich. Unseren febis-Förderservice erreichen Sie unter der Telefonnummer 06190 9263-429.
Für unser Komplettsystem Calenta eLina können Sie umfangreiche Förderungen beantragen. Folgende Bedingungen sind einzuhalten:
Die Fördersummen gliedern sich wie folgt:
Calenta eLina 390/690-2 | BAFA Förderung Gebäudebestand KWK-Zuschuss in Form einer Einmalzahlung von 4.800 € möglich |
2.750 € |
Calenta eLina 690-4 | BAFA Förderung Gebäudebestand | 3.500 € |
Bei Ihrer Einzelbetrachtung hilft Ihnen gerne unser BHKW Förder- und Betreiberservice Sunshine unter Tel. 0800 88 44 005.
Für den Einbau einer Brennstoffzellenheizung in Neubauten oder Bestandsgebäuden ist eine gesonderte KfW Förderung sehr interessant. Sie beträgt bis zu 11.100 € und ist im Einzelfall zu prüfen. Auch hier sind bestimmte Bedingungen Voraussetzung für die Förderfähigkeit. Die Anlage muss in die Wärme- und Stromversorgung des Hauses eingebunden sein und ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist notwendig. Dabei ist das Gebäudealter unabhängig von der Förderung.
Eine Einzelbetrachtung ist hier immer sinnvoll.
Brennstoffzellensystem eLecta 300