Formular zum Download und Link zur Fachunternemer-Registrierung

Beratungspflicht beim Heizungseinbau und Fachunternehmer-Registrierung bei der Deutschen Energie-Agentur




Was Fachhandwerker jetzt tun müssen, um Endverbraucher bei der Umsetzung von BEG-Einzelmaßnahmen zu unterstützen.


Beratungspflicht und Fachunternehmer-Registrierung für Heizungsbau-Unternehmen

Bei der gemeinsamen Herausforderung, die Wärmeversorgung in Deutschland auf erneuerbare Energien umzustellen, kommt den Fachunternehmerinnen und Fachunternehmern der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikbranche eine zentrale Rolle zu. Sie sind die ersten Ansprechpartner, denen die Menschen bei Investitionen in neue Heizungen vertrauen - und dies sowohl bei der verpflichtenden Beratung vor dem Einbau einer neuen Heizung als auch anschließend bei der Beantragung und Auszahlung von Fördergeldern der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Was Sie tun müssen, um Endverbraucher bestmöglich zu unterstützen, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Beratungspflicht beim Heizungseinbau - Formular zum Download

Mit dem GEG gibt es seit dem 1. Januar 2024 eine Beratungspflicht beim Einbau einer neuen Heizungsanlage durch den Fachhandwerker oder Energieeffizienz-Experten. Als erster Ansprechpartner Ihrer Kunden werden Fachhandwerker diese Beratung oftmals beim Endkunden durchführen.

Im Wesentlichen sollen Endverbraucher auf das Kostenrisiko der CO2-Bepreisung aufmerksam gemacht werden und über Auswirkungen der Wärmeplanung informiert werden. Die Beratung wird in einem Formular schriftlich festgehalten. Alle für die Beratung relevanten Infos und das Formular zum kostenlosen Download gibt es beim BMWK.

Infos Heizungsberatung und Formular

 

Fachunternehmer-Registrierung bei der Deutschen Energie-Agentur (dena)

Zur Beantragung von Fördergeldern für neue Heizungsanlagen über BEG-Einzelmaßnahmen-Anträge sind technische Angaben zur genauen Maßnahme notwendig. Diese dürfen seit dem 01.01.2024 ausschließlich vom umsetzenden Fachunternehmen oder begleitenden Energieeffizienz-Experten vorgenommen werden.

Voraussetzung dafür ist eine einmalige Online-Registrierung. Damit erhalten Fachunternehmen die Berechtigung, die nötigen Angaben online im Förderantrag zu machen, sodass Endverbraucher Fördergelder beantragen können. Dieser Schritt ist zentral – d.h. einheitlich für jegliche Antragsprozesse bei KfW und BAFA – in einer Online-Registrierung der Deutschen Energie-Agentur (dena) organisiert.

Die einmalige Registrierung ist möglich auf der neuen Fachunternehmen-Registrierung der Deutschen Energie-Agentur:

https://fachunternehmer.energie-effizienz-experten.de

 

Für die Registrierung sind folgende Informationen erforderlich:

  • Allgemeine Kontaktdaten, inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Name der Firma bzw. des Arbeitgebers
  • Betriebsnummer der Handwerkskarte (wenn Sitz in Deutschland)

Nach erfolgter Registrierung können Fachunternehmen mit ihren Zugangsdaten alle relevanten Förderanträge – bei KfW wie BAFA – mit der Eingabe der notwendigen technischen Daten online vervollständigen. Sie unterstützen so die Endverbraucher, schnell und unkompliziert die BEG-Fördergelder zu erhalten.

 

Remeha Förderservice

Der Remeha Förderservice unterstützt mit einem speziell entwickelten Förderservice-Tool bei der Beantragung von Fördergeldern. Hier werden Sie im gesamten Prozess von der Antragstellung bis zum Erhalt der Fördergelder professionell begleitet. Eine gute Alternative für alle, die es sich ein wenig einfacher machen möchten!

Zum Remeha Förderservice